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Nach Ihrem Aufenthalt

So gerne wir Sie behandelt haben, so freuen wir uns mit Ihnen, wenn Sie unser Krankenhaus wieder verlassen können. Den genauen Zeitpunkt besprechen Sie dafür gemeinsam mit unseren Ärzten.

Um Ihnen die Übergangsphase nach Ihrer Entlassung so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten, haben wir ein spezielles Entlassungsmanagement konzipiert. Dies beinhaltet, dass Sozialarbeiter mit Ihnen im Vorfeld besprechen und schließlich organisieren, was Sie zur Ihrer Unterstützung hierfür benötigen (zum Beispiel Hilfe durch Sozialstationen, Pflegedienste oder Haushaltshilfen).

An Ihrem letzten Tag in unserem Hause erhalten Sie einen Arztbrief und bei Bedarf eine Bescheinigung für Ihre Versicherungen sowie gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber. Da die verwaltungstechnische Abmeldung automatisch erfolgt, müssen Sie sich vor Ort um nichts weiter kümmern. Bei Benutzung des Telefons sollten Sie lediglich die entsprechende Karte an der Information zurückgeben. Für die Zuzahlung des Eigenanteils wird Ihnen eine Rechnung nach Hause geschickt.

Arztbrief

Bei Ihrer Entlassung enthalten Sie von Ihrem Stationsarzt einen vorläufigen Entlassungsbericht. Wir bitten Sie, diesen umgehend bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Versorgung vorzulegen. Tipps und Ratschläge unserer Therapeuten, des Pflegepersonals und Ihrer Stationsärzte empfehlen wir zu notieren.

Ein ausführlicher Bericht geht Ihrem Hausarzt schließlich per Post zu. Werden Sie nach Ihrer Entlassung weiterhin pflegerisch betreut (z. B. im Pflegeheim oder durch eine Sozialstation), erhalten Sie zusätzlich einen Pflegebericht.

Für spätere Aufenthalte, auch in anderen Kliniken, bitten wir Sie stets, Ihren Aufenthalt bei uns anzugeben.

Eigenanteil

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sind Sie gemäß § 39 Absatz 4 SGB V verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10 € pro angefangenen Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr, zu leisten. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diesen Eigenanteil im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Aus diesem Grund erhalten Sie nach der Entlassung eine Rechnung über diese Zuzahlung. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Zahlung ein Mahnverfahren eingeleitet wird und Sie mit dem Erlass eines Vollstreckungsbescheides rechnen müssen.

Die Zuzahlung entfällt bei folgenden Gegebenheiten

  • Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet,
  • Ihr Aufenthalt überschreitet die 28-Tage-Grenze,
  • Sie sind von der Zuzahlung befreit,
  • Ihr Aufenthalt dient zur stationären Entbindung.

Sozialdienst

Es gibt Situationen durch die sich für ihr weiteres Leben erhebliche Änderungen ergeben. Unser Sozialdienst berät Sie dann gerne bezüglich arbeitsrechtlicher und steuerlicher Konsequenzen. Ebenso organisiert er die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB), auf die Sie bei bestimmten Erkrankungen einen Anspruch haben.

In der Regel sprechen wir Sie von unserer Seite aus auf diese Möglichkeit an. Bitte zögern Sie jedoch nicht, für die Terminierung eines Gesprächs unseren Sozialdienst anzusprechen.